gerichtliche
Zulassung durch das Oberlandesgericht Frankfurt Az.: 3712/ 1-I/3-2642/08 unabhängiger
Vertreter der Interessen der Mandanten
die
Gebühren für die Tätigkeit richten sich nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz -RVG-
die
Tätigkeit ist an die Schweigepflicht gebunden
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